Anfrage zur Rodung im FFH und Naturschutzgebiet Emsaue in Warendorf

Grüne Kreistagsfraktion stellt Anfrage an den Landrat zur Beantwortung in der Kreisausschusssitzung am morgigen 9.12.2016 Sehr geehrter Herr Landrat, am 6.12.2016 konnten wir den Medien entnehmen, dass im o.g. Schutzgebiet eine großräumige Rodung vom neuen Eigentümer einer Fläche vorgenommen wurde. Ebenfalls gab die Presse bekannt, dass eben diese Rodung nicht beim Kreis Warendorf angezeigt und somit illegal vorgenommen wurde. Der Kreis Warendorf habe daher einen Baustopp verhängt. Bitte geben sie uns in o.g. Sitzung einen Sachstand zu dem Thema inkl. Beantwortung folgender Fragen falls bereits möglich: Welche Biotope sind von der Maßnahme betroffen und welche Entwicklungsziele und Maßnahmen schreibt die Schutzgebietssatzung für die betroffene Fläche vor.Wie ist die Maßnahme aus naturschutzfachlicher Sicht (u.a. Folgen für Flora und Fauna) zu bewerten?Ist es möglich, dass durch die Maßnahme auch gegen Artenschutzrecht (Brutplätze, Winterquartiere, etc.) verstoßen wurde?Durfte an der Stelle eine Schnittgutentsorgung durch Verbrennung erfolgen?Welche rechtlichen Folgen kann dieses Vorgehen entfalten und wie gedenkt die Kreisverwaltung mit dem Rechtsverstoß umzugehen?

08.12.16 – von Hedwig Tarner und Ulrich Schlösser –

Grüne Kreistagsfraktion stellt Anfrage an den Landrat zur Beantwortung in der Kreisausschusssitzung am morgigen 9.12.2016

Sehr geehrter Herr Landrat, am 6.12.2016 konnten wir den Medien entnehmen, dass im o.g. Schutzgebiet eine großräumige Rodung vom neuen Eigentümer einer Fläche vorgenommen wurde. Ebenfalls gab die Presse bekannt, dass eben diese Rodung nicht beim Kreis Warendorf angezeigt und somit illegal vorgenommen wurde. Der Kreis Warendorf habe daher einen Baustopp verhängt. Bitte geben sie uns in o.g. Sitzung einen Sachstand zu dem Thema inkl. Beantwortung folgender Fragen falls bereits möglich:

  • Welche Biotope sind von der Maßnahme betroffen und welche Entwicklungsziele und Maßnahmen schreibt die Schutzgebietssatzung für die betroffene Fläche vor.
  • Wie ist die Maßnahme aus naturschutzfachlicher Sicht (u.a. Folgen für Flora und Fauna) zu bewerten?
  • Ist es möglich, dass durch die Maßnahme auch gegen Artenschutzrecht (Brutplätze, Winterquartiere, etc.) verstoßen wurde?
  • Durfte an der Stelle eine Schnittgutentsorgung durch Verbrennung erfolgen?
  • Welche rechtlichen Folgen kann dieses Vorgehen entfalten und wie gedenkt die Kreisverwaltung mit dem Rechtsverstoß umzugehen?

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