Antrag zur konstituierende Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familie

Die Kreistagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen beantragt, dass der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familie noch in diesem Jahr die konstituierende Sitzung abhält. Begründung: Für den Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familie gilt die besondere Regelung, dass der Vorsitz des Ausschusses, gem.§ 4 Abs. 5 AG KJHG, von den Mitgliedern des Ausschusses in der konstituierenden Sitzung des Ausschusses gewählt wird. Um den Vorsitz des Ausschusses zeitnah zu besetzen,halten wir es für zweckmäßig, die konstituierende Sitzung des Ausschusses noch in diesem Jahr einzuberufen.

12.11.20 –

Die Kreistagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen beantragt, dass der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familie noch in diesem Jahr die konstituierende Sitzung abhält.

Begründung:
Für den Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familie gilt die besondere Regelung, dass der Vorsitz des Ausschusses, gem.§ 4 Abs. 5 AG KJHG, von den Mitgliedern des Ausschusses in der konstituierenden Sitzung des Ausschusses gewählt wird. Um den Vorsitz des Ausschusses zeitnah zu besetzen,halten wir es für zweckmäßig, die konstituierende Sitzung des Ausschusses noch in diesem Jahr einzuberufen.

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