11.12.15 –
Sehr geehrter Herr Landrat,
darf sich die Kreisausländerbehörde bei Abschiebeverfahren Zugang zu den Wohnungen Dritter aufgrund eines bloßen Verdachts Zugang verschaffen? Und warum müssen Abschiebungen mitten in der Nacht stattfinden?
Hintergrund: In der Nacht von Sonntag auf Montag (18./19.10.2015) hat sich die Kreisausländerbehörde Zugang zu der Wohnung des Armeniers Ruben Markaryan verschafft. Der Grund war, dass es einen Abschiebetermin für ihn gab. Allerdings hatte das Verwaltungsgericht in Münster die Abschiebung per rechtskräftigem Urteil bereits verboten, jedoch lagen darüber weder der Kreisausländerbehörde noch der Stadt Warendorf Informationen vor. Das eigentliche Problem ist aber, dass die Kreisausländerbehörde sich, nachdem sie Ruben Markaryan nicht in seiner Wohnung antraf, Zugang zu einer Wohnung verschafft hat, die von drei Eritreern bewohnt wird und dort nach dem Armenier gesucht. Die drei Eritreer sollen mit Ruben Markaryan „befreundet“ sein. Diese Wohnung soll von Mitarbeitern der Kreisausländerbehörde durchsucht worden sein.
Zehn Jahre nach dem historischen Klimaschutzabkommen von Paris steht der Klimaschutz unter großem Druck – das 1,5-Grad-Ziel ist nur schwer [...]
Klimaschutz steht derzeit unter Druck – viele Fortschritte der letzten Jahre werden von der Bundesregierung zurückgedreht. Doch wir geben nicht [...]
Warum Europa jetzt gegenüber China handeln muss – im Interesse seiner Unternehmen. Hier liest du den Gastbeitrag von Franziska Brantner aus der [...]