Fahrzeiten von Mährobotern regulieren und Informationskampagne starten

Antrag: Igel schützen !

25.07.25 –

Kleinwildtiere besser vor Mährobotern schützen – Fahrzeiten regulieren

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt folgende Beschlussfassung:

  1. Die Kreisverwaltung nutzt die ihr zur Verfügung stehenden Kommunikationskanäle (z.B. Social Media), um auf die Gefahren von Mährobotern für (Wild-)Tiere, insbesondere beim Einsatz in der Nacht, hinzuweisen.
     
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Einschränkung der zeitlichen Nutzung von Mährobotern im Kreisgebiet zum Schutz von Kleintieren in den Dämmerungs- und Nachtzeiten festzusetzen.

Begründung:

Der heimische Braunbrustigel ist das Tier des Jahres 2024. Seine Bestände sind jedoch so stark rückläufig, dass der Braunbrustigel inzwischen auf der Vorwarnliste der Roten Liste der Säugetiere steht. Die Ursachen für den Rückgang sind dabei vielfältig. So tragen u. a. die aktuellen Klimaveränderungen zu einem reduzierten Nahrungsangebot für Igel bei. Darüber hinaus stellen autonome Mähroboter eine große Gefahrenquelle für Wildtiere, hierbei insbesondere für Igel dar. Die automatisierten Rasenmäher können gravierende bis tödliche Schnittverletzungen verursachen. Die nach dem Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützte Art des heimischen Igels ist deshalb so gefährdet, weil sie nachts nach Nahrung sucht und bei Kontakt mit dem Mähroboter nicht flüchtet, sondern sich zusammenrollt. Technische Lösungen zum Schutz der Igel an den Mähgeräten sind längst noch nicht ausgereift.

Zum Schutz der Igel sowie anderer Kleintiere sollte eine tierschutzverträgliche Regelung gefunden werden. Um das Verletzungsrisiko für die Tiere durch Mähroboter zu minimieren, sollte der Einsatz in der Dämmerung und Nacht gänzlich ausgeschlossen werden. Ein mögliches Regulierungsinstrument für die Verwaltung wäre es, ein Nachtfahrverbot für Mähroboter über eine Allgemeinverfügung auf Basis des Bundesnaturschutzgesetzes zu erlassen. Regelungen mit zeitlich begrenzten Fahrverboten wurden u.a. in Köln, Chemnitz und dem Landkreis Viersen beschlossen.

Neben ordnungsrechtlichen Regelungen bedarf es zudem eines breiten Informationsangebots über die arten- und tierschutzkonforme Nutzung von Mährobotern. Viele Nutzer*innen verfügen über keine Kenntnisse zu den Gefahren dieser Produkte für Wildtiere. In diesem Zusammenhang erscheint eine flächendeckende Informationskampagne besonders erfolgsversprechend, da davon auszugehen ist, dass die Wildtiere nicht mit Absicht gefährdet werden.

 

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