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Sehr geehrte Frau ...........
gerne komme ich Ihrer Bitte nach und lege kurz, eindeutig und ich hoffe auch verständlich dar wie ich persönlich zum Thema "Dichtheitsprüfung" stehe.
Als Kommunalpolitiker habe ich das Thema der "Dichtheitsprüfung" in erster Reihe mitbekommen, da, wie Sie ja wissen, die Kommunen die Satzungen zur Durchführung der Dichtheitsprüfung zu erlassen haben. Da ich glaube, dass die Entstehungsgeschichte und die aktuelle gesetzliche Situation bekannt sind gehe ich auf diese nicht ein. Sollte das allerdings gewünscht sein nehmen Sie bitte kurz Kontakt mit mir auf.
Zu meiner Position: Ich unterstütze den Grundgedanken der hinter der Dichtheitsprüfung steht. Trinkwasser ist das wichtigste Lebensmittel welches wir besitzen. Daher soll sein Schutz auch oberste Priorität genießen. Zu diesem Schutz ist es erforderlich nicht nur die in der Industrie entstehenden Abwässer sicher aufzubereiten, sondern auch Abwässer die aus Privathaushalten kommen. Mit zunehmender Industrialisierung sind die Abwasser aus Privathaushalten oft von Waschmitteln, Seifen oder anderen Chemikalien durchsetzt. Damit diese Giftstoffe nicht in das Grund- und Trinkwasser entweichen müssen auch die Rohrleitungen zu den Kanälen dicht sein. Die Dichtheitsprüfung ist das einzige mir ersichtliche Mittel diese Dichtigkeit nachzuprüfen und notfalls wiederherzustellen. Wenn ich die meisten Gespräche die ich zu diesem Thema geführt habe zusammenfasse ist dies auch bei den meisten EigentümerInnen Konsens. Problematisch wird es bei der Durchführung. Problematisch ist es meiner Meinung nach, dass oftmals mit den Kosten die für eine Reparatur entstehen argumentiert wird. Zunächst einmal sind die Kosten für die Überprüfung der Rohre zu entrichten. Die Überprüfung der Rohre die einhergeht mit einer Reinigung der Rohre sind im Gegensatz zu denen für eine Reparatur noch überschaubar. Die Sorge, dass durch die Reinigung bzw. den Vortriebstrahl die Rohre beschädigt werden kann ich verstehen. Von mehreren Experten wurde mir aber auf mittlerweile zwei Veranstaltungen von Bürgerinitiativen versichert das eine Beschädigung der Rohre bei Durchführung durch einen Fachbetrieb nahezu ausgeschlossen werden kann. Wenn nun Risse entdeckt werden liegt es im Ermessen der/s zuständigen DichtheitsprüferIn ob das Rohr trotzdem dicht ist oder nicht. Gerade dieses Ermessen finde ich sehr wichtig, da so unnötige Härten verhindert werden können. Sollte trotzdem eine Sanierung erforderlich sein so sollte es meiner Meinung nach die Möglichkeit geben bei der NRW Bank zinsgünstige Kredite aufzunehmen falls die Sanierung nicht aus Rücklagen für die Gebäudeinstandhaltung finanziert werden kann. Kostengünstige Inlinerverfahren sind hier aber eine mögliche Alternative.
Mit dem von den Grünen zuletzt vorgelegtem Gesetzentwurf sollte der § 61a LWG gestrichen und die Abwasserentsorgung im Rahmen einer Funktionsprüfung stärker am Bundesrecht orientiert werden um eine einheitliche Regelung auf Bundeseben zu schaffen. Mir geht es vor allem um die Standsicherheit bei den für die Abwasserentsorgung vorgesehenen Kanälen. Der in der im Grünen Gesetzesentwurf enthaltenen Verordnungs-Ermächtigung folgend wurde nun auch ein Verordnungsentwurf vorgelegt, der an entscheidender Stelle zwei Varianten enthält, die die Handhabung der zukünftigen Prüfung vor allem für Einfamilienhäuser betrifft.
Ich setze mich als Grüner für den fairen Interessenausgleich für alle Betroffenen ein und werden mich, sollte ich gewählt werden, im neuen Landesparlament entsprechend meinerhier dargelegten Grundüberzeugungen für eine neue gesetzliche Regelung einsetzen.
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