16.11.22 –
Unter Aufstockenden versteht man die Personen, deren Einkommen unter der Bedarfsgrenze liegt und die mittels Hartz IV das Einkommen bis zu dieser Grenze erhöhen („aufstocken“). Die Grenze liegt für Alleinstehende bei 9.408 € und für Verheiratete bei 15.540 €.
Bei einer Anfrage vor einigen Jahren ergab sich, dass der Kreis hierfür ca. 12 Millionen Euro zahlt. Diese Summe ergibt sich aus zu geringen Einkommen und könnte auch als versteckte Subventionen bezeichnet werden.
Wir bitten um die Beantwortung nachstehender Fragen:
Mit der nun erfolgten Einigung im Zollstreit zwischen der EU und den USA ist klar: Die EU-Kommission hat sich unter Wert verkauft. Was auf dem [...]
Ab dem 1. August will Donald Trump einen Basiszoll von 30 Prozent auf Waren aus der EU erheben. Die EU-Kommission versucht weiterhin, zu [...]
Ehrlich, streitbar, nahbar: Ein Impulspapier zur Gründung des Vorstandsbeirats Bündnisgrüner Osten von Felix Banaszak und Dr. Heiko Knopf. [...]