16.11.22 –
Unter Aufstockenden versteht man die Personen, deren Einkommen unter der Bedarfsgrenze liegt und die mittels Hartz IV das Einkommen bis zu dieser Grenze erhöhen („aufstocken“). Die Grenze liegt für Alleinstehende bei 9.408 € und für Verheiratete bei 15.540 €.
Bei einer Anfrage vor einigen Jahren ergab sich, dass der Kreis hierfür ca. 12 Millionen Euro zahlt. Diese Summe ergibt sich aus zu geringen Einkommen und könnte auch als versteckte Subventionen bezeichnet werden.
Wir bitten um die Beantwortung nachstehender Fragen:
Die Bundesregierung hat mit dem heutigen Gesetzentwurf für ein Gebäudemodernisierungsgesetz ein Comeback für fossil betriebene Heizungen [...]
Die aktuellen Umfragezahlen aus Sachsen-Anhalt sind extrem besorgniserregend. Die AfD steht wenige Sitze vor einer absoluten Mehrheit. Wenn wir [...]
Schon nach einem Jahr ist offensichtlich: Diese Koalition ringt mehr mit sich selbst als mit den Problemen des Landes. Gerade jetzt bräuchte [...]