
02.02.24 –
Die Auswirkungen des Klimawandels bedeuten neben ausgeprägten Trockenzeiten auch stärkere Hochwasserlagen. Diese Entwicklung wurde uns durch das Weihnachtshochwasser 2023 im Kreis Warendorf noch einmal drastisch vor Augen geführt. Wetterlagen halten länger an und die Hochwasserstände erhöhen sich bis hin zu kritischen Marken.
Eine Möglichkeit, diesen Entwicklungen zu begegnen, ist die Anlage und Unterhaltung von multifunktionalen Ökosystemen. Zielsetzung ist die Förderung natürlicher, lebendiger Gewässer mit ihren dazu gehörenden Auenlandschaften, die große Wassermassen aufnehmen können und unkontrollierte Überflutungen begrenzen. Diese präventiven Maßnahmen sollen die Schäden bei Überflutungen senken.
Mit dem Programm“ Lebendige Gewässer“ unterstützt das Land NRW Maßnahmen zur ökologischen Gewässerentwicklung und fördert sie mit bis zu 80 %. (https://www.flussgebiete.nrw.de/lebendige-gewaesser-im-teileinzugsgebiet-ems-nrw)
Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie im Teileinzugsgebiet der Ems befindet sich in vollem Gange. Das Teileinzugsgebiet Ems NRW gehört zur Flussgebietseinheit Ems und umfasst den Fluss Ems und seine kleineren Nebengewässer. Verantwortlich für die Umsetzung der Richtlinie ist die Bezirksregierung Münster, Geschäftsstelle Ems NRW. Im Emseinzugsgebiet sind Verbesserungen der Oberflächengewässer und des Grundwassers notwendig.
Daher bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:
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