09.12.21 –
Beschlussvorschlag:
1. Bei der Neuanschaffung von motorbetriebenen Geräten für die Grünpflege werden, sofern keine zwingenden sachlichen Gründe entgegenstehen, ausschließlich Akku-gestützte Geräte angeschafft.
2. Die gesammelten Erfahrungen werden im Herbst 2022 im Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Mobilität und Planung vorgestellt.
Begründung:
Geräte im Bereich der Grünpflege werden häufig mit Verbrennungsmotoren betrieben. Viele kommunale Baubetriebshöfe sammeln zurzeit positive Erfahrungen mit Akku-gestützten Geräten. Diese sind oftmals in der Lärmentwicklung geringer, weshalb die Beschäftigten sowie Anwohner und Anwohnerinnen nicht so stark mit Lärmemissionen belastet werden.
Des Weiteren schonen Akku-gestützte Grünpflegegeräte, wie etwa Laubbläser, Heckenscheren, Freischneider, durch geringere CO2-Emissionen die Umwelt.
Preislich gibt es zwischen den Geräten kaum Unterschiede, weshalb die Maßnahme haushaltsneutral sein dürfte.
Kategorie
Du interessierst dich für Demokratie und eine vielfältige Gesellschaft? Du möchtest neue Perspektiven kennenlernen, dich austauschen und [...]
In Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern heißt es im Herbst: Wenn Bündnisgrüne in den Landtag einziehen, können wir zusammen mit den [...]
Rekordtemperaturen von 41,8 Grad. Über 12.500 Hitzetote bisher in diesen Sommer. Fast jeder Todesfall durch Extremwetter in Deutschland geht [...]