09.12.21 –
Beschlussvorschlag:
1. Bei der Neuanschaffung von motorbetriebenen Geräten für die Grünpflege werden, sofern keine zwingenden sachlichen Gründe entgegenstehen, ausschließlich Akku-gestützte Geräte angeschafft.
2. Die gesammelten Erfahrungen werden im Herbst 2022 im Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Mobilität und Planung vorgestellt.
Begründung:
Geräte im Bereich der Grünpflege werden häufig mit Verbrennungsmotoren betrieben. Viele kommunale Baubetriebshöfe sammeln zurzeit positive Erfahrungen mit Akku-gestützten Geräten. Diese sind oftmals in der Lärmentwicklung geringer, weshalb die Beschäftigten sowie Anwohner und Anwohnerinnen nicht so stark mit Lärmemissionen belastet werden.
Des Weiteren schonen Akku-gestützte Grünpflegegeräte, wie etwa Laubbläser, Heckenscheren, Freischneider, durch geringere CO2-Emissionen die Umwelt.
Preislich gibt es zwischen den Geräten kaum Unterschiede, weshalb die Maßnahme haushaltsneutral sein dürfte.
Kategorie
Der Bundesrat hat heute zum Gesetzentwurf für ein Vertragsgesetz zum Unitarisierungsabkommen für neue Gasbohrungen vor Borkum keine [...]
Viele Jahre lang hat unser Mitgliedermagazin lebendige Einblicke in die Arbeit, Debatten und Hintergründe von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegeben. [...]
Zehn Jahre nach dem historischen Klimaschutzabkommen von Paris steht der Klimaschutz unter großem Druck – das 1,5-Grad-Ziel ist nur schwer [...]