
24.07.25 –
Gemäß § 14 LNatSchG NRW sind vom Träger der Landschaftsplanung, in diesem Fall vom Kreis Warendorf, Landschaftspläne für die Städte und Gemeinden aufzustellen.
Ein Landschaftsplan orientiert sich an den Zielen und Grundsätzen des Naturschutzes und der Landschaftspflege (§ 1 und § 2 BNatSchG), stellt die konkreten räumlichen und inhaltlichen Erfordernisse und die daraus abzuleitenden Maßnahmen dar und gibt somit einen Handlungsrahmen für die beabsichtigte Siedlungsentwicklung, die unbebaute Feldflur sowie die Wald- und Naturschutzflächen. Er wird für das gesamte Gemeindegebiet aufgestellt und ist die planerische Grundlage für die Bauleitplanung, speziell die Flächennutzungsplanung, gilt für einen Zeitraum von ca. 20 Jahren und wird der jeweiligen aktuellen Entwicklung angepasst und fortgeschrieben. Weitere Infos unter:landschaftsplan_nrw.pdf
Im Kreis Warendorf sind derzeit laut Geoportal die Landschaftspläne Oelde und Ennigerloh in Bearbeitung, allerdings seit 8 Jahren und länger. Angesichts der Bedeutung für den Natur-, Arten- und Biodiversitätsschutz erscheint uns das viel zu lange.
Daher bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:
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